Sie wurden abgemahnt?

Ich setze die Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte durch.

Welche Funktion hat eine Abmahnung?

Eine Abmahnung hat 3 Funktionen:

  • Dokumentationsfunktion:
    Die Abmahnung dokumentiert einen Pflichtverstoß. Sie ist nicht formgebunden, deshalb kann sie auch mündlich erteilt werden. Aus Beweisgründen wird die Abmahnung meist jedoch schriftlich erteilt und in der Personalakte abgeheftet.
  • Hinweisfunktion:
    Der Arbeitnehmer soll darauf hingewiesen werden, dass ein bestimmtes Verhalten, welches konkret in der Abmahnung beschrieben ist, aus der Sicht des Arbeitgebers einen nicht tolerierbaren Pflichtverstoß darstellt.
  • Warn- und Androhungsfunktion:
    Durch die Androhung einer Kündigung wird dem Arbeitnehmer klargemacht, dass ein fortgesetzter Verstoß gegen die konkret in der Abmahnung gerügten arbeitsvertraglichen Pflichten das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand gefährden könnte.

Welchen Inhalt muss eine Abmahnung haben?

Eine Abmahnung muss grundsätzlich 4 Bestandteile aufweisen:

  • Die konkrete Benennung des beanstandeten Verhaltens (Beispiel: am Dienstag den 23. März haben Sie Ihre Arbeit erst um 10:00 Uhr und damit 2 h verspätet aufgenommen).
  • Die Rüge dieser Pflichtverletzung (damit haben Sie gegen § 3 des Arbeitsvertrages verstoßen).
  • Aufforderung zum zukünftig vertragstreuem Verhalten (Beispiel: wir erwarten, dass Sie die Arbeitszeiten künftig pünktlich einhalten).
  • Androhung eindeutiger arbeitsrechtlicher Konsequenzen für den Wiederholungsfall (Beispiel: im Wiederholungsfall behalten wir uns arbeitsrechtliche Schritte vor, die bis zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen können).

Achtung: Der Arbeitgeber kann die Warnfunktion einer Abmahnung dadurch entwerten, dass er bei neuen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers erneut eine Abmahnung ausspricht und dabei stets nur mit einer Kündigung droht, ohne die Kündigung im Wiederholungsfall auch tatsächlich auszusprechen.

Wie konkret muss die Abmahnung formuliert sein?

Eine Abmahnung bedarf nicht lediglich pauschale Vorwürfe enthalten. Vielmehr muss das Fehlverhalten eines Mitarbeiters konkret benannt werden. Der Arbeitgeber muss des Weiteren exakt darlegen, gegen welche Vorschrift der Betroffene verstoßen hat. Allgemein gehaltene Hinweise reichen nicht.

Wann muss die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden?

Die Abmahnung muss aus der Personalakte entfernt werden, wenn sie unberechtigt erfolgt ist. Das Gleiche gilt, wenn die Abmahnung nach Zeitablauf ihre Wirkung verloren hat.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer sich anschließend längere Zeit einwandfrei verhalten hat. Eine Regelfrist, wann die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen ist, lässt sich jedoch nicht aufstellen. Dies wird individuell nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt.

Wie kann ein Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung vorgehen?

Eine unberechtigte Abmahnung beeinträchtigte den Arbeitnehmer in seinem Persönlichkeitsrecht. Er kann mit folgenden Maßnahmen auf eine Abmahnung reagieren:

  • Aufforderung an den Arbeitgeber, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen
  • eine Gegendarstellung gemäß § 83 Abs. 1 BetrVG zu der Personalakte einreichen
  • eine Beschwerde beim Betriebsrat, wahlweise beim Arbeitgeber wegen ungerechtfertigter Behandlung nach §§ 84, 85 BetrVG einreichen
  • nichts tun, aber später bei einer eventuellen Kündigungsschutzklage vorgetragen, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgt sei
  • Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte einreichen
Ludwig Jorkasch-Koch
Die Kanzlei Jorkasch-Koch ist eine Kanzlei, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat. Wir beraten Sie bei Fragen zu ausbleibenden Lohnzahlungen und Arbeitsverträgen. Sie vertritt kompetent die Interessen von Arbeitnehmern, Betriebsräten wie auch Managern und Arbeitgebern. Rechtsanwalt Jorkasch-Koch kann auf eine jahrzehntelange Erfahrung im Arbeitsrecht zugreifen, um Ihre Rechte in allen arbeitsrechtlichen Fragen durchzusetzen.
Kanzlei Ludwig Wilhelm Jorkasch-Koch
Lennéstraße 3
39112 Magdeburg
Mo - Do
08:30 - 15:00 Uhr
Freitag
08:30 - 13:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung möglich!