Wir können für Sie die Entfernung ehrrühriger oder beleidigender Äußerungen aus dem Internet durchsetzen.
Wohl kaum jemand möchte seinen Namen ohne sein Einverständnis auf einer Internetseite oder in einem Forum wieder finden. Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 05.08.2009, Az. 325 O 9/09 eine Namensnennung auf einer kritischen Internetseite (Falschgutachter. Info) für unzulässig erklärt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Betroffenen davor, in die Öffentlichkeit gezogen und zum Gegenstand öffentlicher Erörterungen gemacht zu werden.
Sollte der Gegner auf die Abmahnung, die ihn zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordert, nicht reagieren, so besteht die Möglichkeit, gegen den Gegner im Wege der einstweiligen Verfügung vorzunehmen.
Wenn Sie selbst betroffen sind, sollten Sie einen im Internetrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.
Übersenden Sie mir den Link der Namensnennung und Ihre Kontaktdaten per E-Mail und ich setze mich umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Tel: 0391/6075110