Ich kann für Sie die Reduzierung der geforderten Schadensersatzsumme erreichen sowie eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ausarbeiten.
Wir vertreten Ihre Interessen im zivilrechtlichen, wie auch im strafrechtlichen Bereich. Wir helfen Ihnen je nach Lage des Einzelfalls fair, kompetent und rechtssicher, die geforderten Anwaltsgebühren und Schadensersatzsummen zumindest zu senken oder eventuell zu vermeiden. Außergerichtliche Vertretung zum Festpreis.
Wir vertreten Ihre Interessen im zivilrechtlichen, wie auch im strafrechtlichen Bereich. Wir helfen Ihnen je nach Lage des Einzelfalls fair, kompetent und rechtssicher, die geforderten Anwaltsgebühren und Schadensersatzsummen zumindest zu senken oder eventuell zu vermeiden. Außergerichtliche Vertretung zum Festpreis.
Sie haben eine Filesharing–Abmahnung erhalten?
Wenn Sie eine Filesharing - Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung für das „uploaden“ rechtlich geschützter Daten wie z.B. Musikstücke, Filme, Bilder und Spiele über die Nutzung einer Filesharing - Tauschbörse (auch „p2p - Tauschbörse“ genannt, wie zum Beispiel: „eMule“, „kazaa“, „edonkey“, „bittorrent“, usw.) erhalten haben, sollten Sie innerhalb der Frist, die Ihnen der Abmahn – Anwalt gesesetzt hat, einen im Internetrecht / Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt, konsultieren.
Beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist ein Schuldeingeständnis und sollte nicht unterschrieben werden.
Modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet nehmen?
Es ist davon abzuraten, eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet zu nehmen und diese abzugeben. Es steht nicht fest, wer die Erklärung formuliert hat und wer für einen Fehler die Haftung übernimmt.
Die Gefahr, dass durch die Wahl einer falschen Formulierung eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, die die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt und eine gerichtliche einstweilige Verfügung mit hohen Gegenstandswerten die Folge sein könnte, ist daher hoch.
Abmahnung ignorieren?
Auch der Tipp in einschlägigen Foren "die Abmahnung einfach zu ignorieren" könnte sich als fatal erweisen. Zwar wird der gegnerische Anwalt nicht jeden Abgemahnten mit einer einstweiligen Verfügung überziehen, jedoch wird trotzdem gerne Strafanzeige erstattet, weil dies für die Musikindustrie nicht mit weiteren Kosten und Aufwand verbunden ist.
Ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll und mit welchem Inhalt, muss für jeden Einzelfall getrennt entschieden werden.
Forderung der Gegenseite bezahlen?
Selbst wenn eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, lohnt es sich für den DSL – Anschlussinhaber gegen die Höhe der geforderten Rechtsanwaltsgebühren und Lizenzgebühren vorzugehen wie z.B. eine Entscheidung des Landgerichtes Magdeburg zeigt:
Das Landgericht Magdeburg hat in seinem Urteil vom 08.09.2010,
Az. 2 S 226/10 den Gegenstandswert für eine Filesharing - Abmahnung von 50.000,00 € auf 5.000,00 € herabgesetzt. Zwar sei, so das LG Magdeburg, das Bereitstellen von Musikstücken in Filesharing -Systemen kein Kavaliersdelikt.
Dennoch hält das Landgericht Magdeburg unter Berücksichtigung aller Umstände einen Streitwert von 5.000,00 € für die Abgabe der Unterlassungserklärung im vorliegenden Fall für angemessen.
Auch wenn durch das Zugänglichmachen von Filmen und Musik im Internet über Filesharing-Systeme die Film und Musikindustrie in erheblichen Umfang geschädigt wird, hat die Streitwertbemessung keine abschreckende oder gar sanktionierende Wirkung, sondern orientiert sich an dem Wertinteresse des Gläubigers und an der Intensität der Rechtsverletzung.
Damit ist hier lediglich eine bagatellartige Rechtsverletzung anzunehmen, die einen Streitwert in Höhe von 50.000,00 € nicht rechtfertigen kann.
Eine gewerbliche Nutzung liegt nur dann vor, wenn die Bereitstellung zur Erlangung eines wirtschaftlichen und kommerziellen Vorteils erfolgt ist, was zu einer Erhöhung des Streitwerts führen würde. Dieses ist vorliegend nicht erkennbar."
Wäre es bei dem Gegenstandswert in Höhe von 50.000,00 € geblieben, hätte der betroffene Filesharer eine Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 1.359,80 € (netto) an den gegnerischen Anwalt zahlen müssen.
Aufgrund der Reduzierung des Gegenstandswerts auf 5.000,00 € verringern sich die Rechtsanwaltskosten der Filesharing - Abmahnung auf 391,30 € (netto).
Unterschreiben Sie nichts voreilig! Setzen Sie sich nicht mit dem gegnerischen Anwalt telefonisch in Verbindung! Die Gespräche werden protokolliert und können gegen Sie verwendet werden. Konsultieren Sie einen im Internetrecht / Urheberrecht spezialisierten Anwalt.
Ich vertrete Ihre Interessen daher gerne sowohl im zivilrechtlichen wie auch im strafrechtlichen Bereich und kann Ihnen je nach Lage des Einzelfalls helfen, die geforderten Anwaltsgebühren und Schadensersatzsummen zu senken.
Übersenden Sie mir die Filesharing - Abmahnung per E-Mail und Sie erhalten umgehend ein Festpreisangebot für die außergerichtliche Vertretung.
Der Vermieter haftet nicht für Filesharing-Urheberrechtsverletzungen seines Mieters (Amtsgericht München vom 15.02.2012, Az.142 C 10921/11). Der Vermieter konnte beweisen, dass er zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Downloads nicht zuhause war. Das Gericht hatte den Verdacht, dass der ehemalige Mieter das illegale Filesharing begangen hatte.
Hervorzuheben ist, dass sich der Vermieter im Mietvertrag hatte zusichern lassen, dass das W-LAN nicht für Rechtsverletzungen verwendet werden sollte. Nach Ansicht des Gerichtes waren damit keine zumutbaren Prüfpflichten des Vermieters verletzt.
Tel: 0391/6075110