Rechtsanwalt Jorkasch-Koch ist spezialisiert auf die Bereiche Internetrecht, Filesharing- / Urheberrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit: Abwehr von Abmahnungen wegen der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke (Fotos, Filme, Musiktitel, Software, etc.)
Ich kann für Sie die Reduzierung der geforderten Schadensersatzsumme erreichen sowie eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ausarbeiten.
Mit Urteilen vom 26.01.2010 hat das Landgericht Köln zwei Filesharer zu Zahlungen von 2.180,60 € (Az. 28 O 241/09) bzw. 2.380,80 € (28 O 237/09) verurteilt. Die Beklagten tragen die Verfahrenskosten zu 40 % und die Kläger zu 60 %. Ursprünglich hatten die Kläger vertreten durch die Kanzlei Rasch je 5.832,46 € Abmahngebühren von den Beklagten gefordert.
Tel: 0391/6075110