Rechtsanwalt Jorkasch-Koch ist spezialisiert auf die Bereiche Internetrecht, Filesharing- / Urheberrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit: Abwehr von Abmahnungen wegen der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke (Fotos, Filme, Musiktitel, Software, etc.)
Ich kann für Sie die Reduzierung der geforderten Schadensersatzsumme erreichen sowie eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ausarbeiten.
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 16.05.2012, 6 U 239/11 entschieden, dass der DSL-Anschlussinhaber keine Pflicht hat, das Surfverhalten seines Ehepartners oder anderer volljährigen Familienangehörigen zu überwachen.
Wörtlich aus der Pressemitteilung des OLG Köln:
"… die bloße Überlassung der Mitnutzungsmöglichkeit an den Ehegatten löst noch keine Haftung aus."
Tel: 0391/6075110