Rechtsanwalt Jorkasch-Koch ist spezialisiert auf die Bereiche Internetrecht, Filesharing- / Urheberrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit: Abwehr von Abmahnungen wegen der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke (Fotos, Filme, Musiktitel, Software, etc.)
Ich kann für Sie die Reduzierung der geforderten Schadensersatzsumme erreichen sowie eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ausarbeiten.
Das Amtsgericht Mainz spricht mit Urteil vom 24.09.2009, Az. 2050 Js 16878/07.408ECs einen angeklagten Filesharer aufgrund des Grundsatzes "in dubio pro reo“ vom Vorwurf der Strafbarkeit nach §§ 106,108 UrhG frei:
Aus dem Urteil:
"Insgesamt konnte daher nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass die Angekl. … den Titel … zum Download angeboten hatte. Als Täter kommen auch die Familienangehörigen der Angekl. in Betracht. Die Angekl. war daher aus tatsächlichen Gründen freizusprechen."
Tel: 0391/6075110