Kanzlei Jorkasch-Koch in Magdeburg | Ihr Rechtsanwalt in Magdeburg für Internetrecht, Filesharing, Arbeitsrecht, Urheberrecht, Markenrecht
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Abmahnung wegen des Verkaufs gefälschter Markenartikel?

Wir können für Sie die Reduzierung der geforderten Schadensersatzsumme erreichen sowie eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ausarbeiten.

Markenrechtsverletzung

Wir können für Sie die Reduzierung der geforderten Schadensersatzsumme erreichen sowie eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ausarbeiten.

Nachahmungsschutz

Die Erstellung einer Webseite ist zeit- und kostenaufwändig. Wird die Webseite von einem Konkurrenten kopiert stellt sich die Frage, ob das Original überhaupt rechtlich gegen Nachahmung geschützt ist.

Wer eine Abmahnung erhalten hat, weil er z. B. angeblich gefälschte oder nicht lizenzierte Kleidungsstücke/Kopfbedeckungen mit Grafiken im Internet zum Kauf anbietet, sieht sich grundsätzlich dem Vorwurf ausgesetzt, folgende Tatbestände verwirklicht zu haben:

1. eine Urheberrechtsverletzung:

Dies betrifft zumeist Privatpersonen, die gefälschte oder nicht lizenzierte Kleidungsstücke z.B. bei eBay anbieten.

2. eine Markenrechtsverletzung:

Dies betrifft zumeist den gewerblichen Anbieter, der sich dem Verdacht des Angebots von gefälschten oder nicht lizenzierten Produkten aussetzt.

Angriffspunkte:

Bei den Abmahnungen handelt es sich im Regelfall um standardisierte Schreiben, die die Besonderheiten des konkreten Einzelfalls nicht berücksichtigen. So bieten die Abmahnungen oft zahlreiche Angriffspunkte.

Reaktionsmöglichkeiten:

Grundsätzlich ergeben sich die nachfolgend dargestellten Reaktionsmöglichkeiten. Welche Variante jeweils im konkreten Einzelfall einschlägig ist, hängt von der Prüfung des individuellen Sachverhalts ab:

  • Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung

Von der Unterzeichnung und Rücksendung der Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben im allgemeinen beigefügt wird, ist nur abzuwarten. Diese Unterlassungserklärung verpflichtet den Unterlassungsschuldner nicht nur zu Unterlassung sondern auch zur Vertragsstrafe bewährten Auskunftserteilung sowie zur Schadensersatzleistung.

Fazit:

Die Abmahnung zu ignorieren ist die schlechteste Lösung, da dann die Gefahr besteht, dass die Gegenseite im Wege einer kostspieligen einstweiligen Verfügung versuchen wird, die Unterlassungsansprüche gegen Sie durchzusetzen.

Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, in der ersten Aufregung blindlings die der Abmahnung beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalt der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist.

Streitwert in einer Filesharing-Angelegenheit

Das OLG Köln reduziert in seinem Beschluss vom 17.11.2011 Az.6 W 234/11 den Streitwert in einer Filesharing-Angelegenheit für das Anbieten eines einzelnen Musikstücks aus einem Sampler von 10.000,- € auf 3.000,- €.


Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, weil Sie z.B. angeblich gefälschte Kleidung im Internet zum Kauf angeboten haben, sollten Sie einen im Urheberrecht / Internetrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.

Übersenden Sie mir die  Abmahnung per E-Mail und Sie erhalten umgehend ein Festpreisangebot für die außergerichtliche Vertretung.

Sie sind selbst Rechteinhaber und möchten eine Abmahnung aussprechen? In diesem Fall können Sie sich selbstverständlich auch an mich wenden.

Tel: 0391/6075110

Meine Sprechzeiten
Mo - Do 08:30 - 13:00 Uhr
14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung möglich!
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Die Ersteinschätzung ist kostenlos!

Informationen zum Datenschutz

Kanzlei Ludwig Wilhelm Jorkasch-Koch • Lennèstr. 3 •  39112 Magdeburg • Tel.: 0391 60 75 110 •  Fax: 0391 60 75 003 • info@kanzlei-jorkasch-koch.de