Wir können für Sie die Reduzierung der geforderten Schadensersatzsumme erreichen sowie eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ausarbeiten.
Wir können für Sie die Reduzierung der geforderten Schadensersatzsumme erreichen sowie eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ausarbeiten.
Die Erstellung einer Webseite ist zeit- und kostenaufwändig. Wird die Webseite von einem Konkurrenten kopiert stellt sich die Frage, ob das Original überhaupt rechtlich gegen Nachahmung geschützt ist.
Wer eine Abmahnung erhalten hat, weil er z. B. angeblich gefälschte oder nicht lizenzierte Kleidungsstücke/Kopfbedeckungen mit Grafiken im Internet zum Kauf anbietet, sieht sich grundsätzlich dem Vorwurf ausgesetzt, folgende Tatbestände verwirklicht zu haben:
1. eine Urheberrechtsverletzung:
Dies betrifft zumeist Privatpersonen, die gefälschte oder nicht lizenzierte Kleidungsstücke z.B. bei eBay anbieten.
2. eine Markenrechtsverletzung:
Dies betrifft zumeist den gewerblichen Anbieter, der sich dem Verdacht des Angebots von gefälschten oder nicht lizenzierten Produkten aussetzt.
Angriffspunkte:
Bei den Abmahnungen handelt es sich im Regelfall um standardisierte Schreiben, die die Besonderheiten des konkreten Einzelfalls nicht berücksichtigen. So bieten die Abmahnungen oft zahlreiche Angriffspunkte.
Reaktionsmöglichkeiten:
Grundsätzlich ergeben sich die nachfolgend dargestellten Reaktionsmöglichkeiten. Welche Variante jeweils im konkreten Einzelfall einschlägig ist, hängt von der Prüfung des individuellen Sachverhalts ab:
Von der Unterzeichnung und Rücksendung der Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben im allgemeinen beigefügt wird, ist nur abzuwarten. Diese Unterlassungserklärung verpflichtet den Unterlassungsschuldner nicht nur zu Unterlassung sondern auch zur Vertragsstrafe bewährten Auskunftserteilung sowie zur Schadensersatzleistung.
Fazit:
Die Abmahnung zu ignorieren ist die schlechteste Lösung, da dann die Gefahr besteht, dass die Gegenseite im Wege einer kostspieligen einstweiligen Verfügung versuchen wird, die Unterlassungsansprüche gegen Sie durchzusetzen.
Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, in der ersten Aufregung blindlings die der Abmahnung beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalt der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist.
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 16.05.2012, 6 U 239/11 entschieden, dass der DSL-Anschlussinhaber keine Pflicht hat, das Surfverhalten seines Ehepartners oder anderer volljährigen Familienangehörigen zu überwachen.
Wörtlich aus der Pressemitteilung des OLG Köln:
"… die bloße Überlassung der Mitnutzungsmöglichkeit an den Ehegatten löst noch keine Haftung aus."
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, weil Sie z.B. angeblich gefälschte Kleidung im Internet zum Kauf angeboten haben, sollten Sie einen im Urheberrecht / Internetrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.
Übersenden Sie mir die Abmahnung per E-Mail und Sie erhalten umgehend ein Festpreisangebot für die außergerichtliche Vertretung.
Sie sind selbst Rechteinhaber und möchten eine Abmahnung aussprechen? In diesem Fall können Sie sich selbstverständlich auch an mich wenden.
Tel: 0391/6075110