Kanzlei Jorkasch-Koch in Magdeburg | Ihr Rechtsanwalt in Magdeburg für Internetrecht, Filesharing, Arbeitsrecht, Urheberrecht, Markenrecht
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Haben Sie einen Strafbefehl oder einen Anhörungsbogen als Beschuldigter einer Straftat erhalten?

Ich vertrete Ihre Rechte im Strafprozess!

Ablauf einer Strafverhandlung

Wenn Richterin oder Richter den Saal betreten, erheben sich alle Anwesenden von ihren Plätzen und warten die Aufforderung des Gerichtes ab.

Strafrecht im Urheberrecht & Markenrecht

Die unerlaubte Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials kann mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Spätestens wenn Sie eine polizeiliche Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.


Ihre Rufnummer bei höchster Dringlichkeit: 0176-48692606

Nur Ihr Strafverteidiger kann die Ermittlungsakte einsehen und seine Verteidigungstaktik sodann einstellen.

Grundsätzlich sollten Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft  machen, ohne dass nicht vorher eine Abstimmung mit Ihrem Strafverteidiger stattgefunden hat.

Einem Beschuldigten steht im Strafverfahren das Recht zu, die Aussage zu verweigern. Der Beschuldigte darf auch die Unwahrheit sagen, ohne dass er hierfür zu belangen ist.

Grundsätzlich ist niemand dazu verpflichtet, bei einem Ermittlungsverfahren bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Dies gilt sowohl für Zeugen als auch für den Beschuldigten. Beide können eine entsprechende polizeiliche Vorladung ignorieren.

Kommt die Vorladung jedoch von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht, besteht eine Verpflichtung zum Erscheinen.

Wird ein Beschuldigter durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft vernommen, besteht gem. § 163 a Abs. IV i. V. m. § 136 Abs. 1 StPO die Verpflichtung, den Beschuldigten vor der Vernehmung im Ermittlungsverfahren über sein bestehendes Aussageverweigerungsrecht zu belehren. Geschieht dies nicht, liegt meist ein Beweisverwertungsverbot vor.

Die Ehefrau, die Verlobte, die geschiedene Ehefrau, Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, Verschwägerte haben im Strafprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen.

Geistliche, Ärzte sowie Rechtsanwälte haben im Strafprozess ein beruflich begründetes Zeugnisverweigerungsrecht.

Dies besteht immer dann, wenn durch eine Aussage die Gefahr besteht, dass der Zeuge selbst oder ein naher Angehöriger der Gefahr einer Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit ausgesetzt wird.

Je länger Sie mit der Beauftragung eines Strafverteidigers warten, umso schwieriger wird die Verteidigung!

Hat die Staatsanwaltschaft erst einmal Anklage erhoben, führt oftmals kein Weg mehr an einer Gerichtsverhandlung vorbei.

Nutzung Internettauschbörse durch Minderjährige

Nutzt ein Minderjähriger eine Internettauschbörse, so können Schadensersatzansprüche sowohl gegen den Minderjährigen selbst als auch gegen deren Erziehungsberechtigten geltend gemacht werden, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. (Landgericht Köln, Urteil vom 01.12.2010 - 28 O 594/10 -)


Wenn Sie einen Haftbefehl erhalten haben, sollten Sie mich als spezialisierten Anwalt konsultieren.

Die Kanzlei Jorkasch-Koch ist der Rechtsbeistand für Straftaten, die Ihnen vorgeworfen werden.

Tel: 0391/6075110

Meine Sprechzeiten
Mo - Do 08:30 - 13:00 Uhr
14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung möglich!
Rufen Sie mich an!

Die Ersteinschätzung ist kostenlos!

Informationen zum Datenschutz

Kanzlei Ludwig Wilhelm Jorkasch-Koch • Lennèstr. 3 •  39112 Magdeburg • Tel.: 0391 60 75 110 •  Fax: 0391 60 75 003 • info@kanzlei-jorkasch-koch.de