Rechtsanwalt Jorkasch-Koch ist spezialisiert auf die Bereiche Internetrecht, Filesharing- / Urheberrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit: Abwehr von Abmahnungen wegen der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke (Fotos, Filme, Musiktitel, Software, etc.)
Ich kann für Sie die Reduzierung der geforderten Schadensersatzsumme erreichen sowie eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ausarbeiten.
Die Frage, wann der Anschlussinhaber für volljährige Kinder hafte, sei nicht abschließend geklärt, so das BVerfG, (Beschluss.21. März 2012, - 1 BvR 2365/11 -)
Deshalb könne es willkürlich sein, wenn ein Gericht in dieser Frage die Revision zum Bundesgerichtshof verweigere.
Tel: 0391/6075110